Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter. Das Wohnungseigentumsgesetz beschreibt in § 27 ff die Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters. Diese Leistungsanforderungen können nur von Personen mit jahrelangen Erfahrungen und Fortbildung  auf den Gebieten des Miet-, Bau- und Nachbarschaftrechtes erbracht werden.

Desweiteren sind spezielle Kenntnisse aus den Handwerksberufen zur Instandhaltung der Gebäude sowie Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Gesetze wie z.B. Garagenverordnung, HOAI, BGB, AufzugsanlagenVO usw. zwingend notwendig, damit der Eigentümergemeinschaft kein Schaden entsteht.

 WEG-Verwaltung durch Kramer Hausverwaltung bedeutet deshalb:
•Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
•Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
•Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
•Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
•Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung
•Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
•Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reperaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

• Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
• Abschluss und Überwachung der nötigen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
• Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
• Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
• Vorbereitung von TÜV-, Brandschutzprüfungen und Feuerbeschau
• Beauftragung der entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
• Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
• Verwaltersprechstunden im Objekt nach Vereinbahrung
• Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
• Berichtswesen
• Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
• Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
• Begutachtungen / Technische Bestandaufnahmen
• Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
• Einschaltung und Überwachung von Architketen und Ingenieuren
• Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
• Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
• Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
• Belegprüfungen
• Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
• Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
• Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
• Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
• Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
• Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
• Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
• Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
• Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
• Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
• Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
• Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
 • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
• Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
• Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
• Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten
• Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
• Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung
• Bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
• Protokollierung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
• Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben.