Mietverwaltung
Mietverwaltung
Die Verwaltung einer Wohnanlage die nicht dem Wohnungseigentümergesetz unterliegt, muss dennoch ordentlich verwaltet werden, damit der Eigentümer seinen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gegenüber den Hausbewohnern gerecht werden kann.
Auch diese Leistungsanforderungen kann nur von Personen mit jahrenlangen Erfahrungen auf den Gebieten, des Miet-, Bau-,und Nachbarschaftrecht erbracht werden. Insbesondere wird hier besonderer Wert auf eine genaue und pünktliche Abrechnung mit den Mietern gelegt.
Desweiteren sind hier ebenso spezielle Kenntnisse aus den Handwerksberufen zur Instandhaltung der Gebäude sowie einschlägigen Vorschriften und Gesetze wie z.B. Garagenverordnung, Mietrecht, BGB, AufzugsanlagenVO usw. zwingend notwendig, damit dem Eigentümer kein Schaden entsteht.
Wir sorgen für die werterhaltende Bewirtschaftung Ihrer Immobilie - sachkundig, zuverlässig und immerzu im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Angefangen von der korrekten kaufmännischen Abwicklung der Mietsache über die regelmäßige technische Kontrolle des Gebäudezustandes bis hin zur sorgfältigen Auswahl des optimal zu Ihnen und der Hausgemeinschaft passenden Mieters: Wir übernehmen für Sie die professionelle und umfassende Verwaltung Ihres Objektes. Den Umfang der von uns übernommenen Aufgaben bestimmen übrigens Sie selbst.
Unser Leistungskatalog für die Mietverwaltung:
•Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
•Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
•Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
•Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
•Aufsetzen des Mietvertrages
•Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
•Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
•Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
•Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
•Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
•Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
•Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
•Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
•Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
•Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
•Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
•Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
•Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte
•Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen
•Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
•Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Fach- und Hilfskräften
•Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
•Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
•Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen
•Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung
•Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
•Laufende Überwachung des technischen Gebäudezustandes
•Mittelfristige Instandhaltungsplanung
•Abwicklung von Versicherungsschäden
•Verkaufsvorbereitung/Vorratsteilung/Aufteilung nach dem WEG
•Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
•Übernahme des gesamten Verkehrs mit Behörden, betreffend die laufende Verwaltung des Objektes
•Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
Auch diese Leistungsanforderungen kann nur von Personen mit jahrenlangen Erfahrungen auf den Gebieten, des Miet-, Bau-,und Nachbarschaftrecht erbracht werden. Insbesondere wird hier besonderer Wert auf eine genaue und pünktliche Abrechnung mit den Mietern gelegt.
Desweiteren sind hier ebenso spezielle Kenntnisse aus den Handwerksberufen zur Instandhaltung der Gebäude sowie einschlägigen Vorschriften und Gesetze wie z.B. Garagenverordnung, Mietrecht, BGB, AufzugsanlagenVO usw. zwingend notwendig, damit dem Eigentümer kein Schaden entsteht.
Wir sorgen für die werterhaltende Bewirtschaftung Ihrer Immobilie - sachkundig, zuverlässig und immerzu im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Angefangen von der korrekten kaufmännischen Abwicklung der Mietsache über die regelmäßige technische Kontrolle des Gebäudezustandes bis hin zur sorgfältigen Auswahl des optimal zu Ihnen und der Hausgemeinschaft passenden Mieters: Wir übernehmen für Sie die professionelle und umfassende Verwaltung Ihres Objektes. Den Umfang der von uns übernommenen Aufgaben bestimmen übrigens Sie selbst.
Unser Leistungskatalog für die Mietverwaltung:
•Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
•Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
•Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
•Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
•Aufsetzen des Mietvertrages
•Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
•Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
•Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
•Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
•Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
•Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
•Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
•Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
•Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
•Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
•Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
•Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
•Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte
•Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen
•Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
•Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Fach- und Hilfskräften
•Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
•Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
•Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen
•Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung
•Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
•Laufende Überwachung des technischen Gebäudezustandes
•Mittelfristige Instandhaltungsplanung
•Abwicklung von Versicherungsschäden
•Verkaufsvorbereitung/Vorratsteilung/Aufteilung nach dem WEG
•Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
•Übernahme des gesamten Verkehrs mit Behörden, betreffend die laufende Verwaltung des Objektes
•Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen